Am 22. Februar verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in der Causa Desiderius-Erasmus-Stiftung. Dabei geht es um die von ihr vermisste Gleichbehandlung der AfD-nahen Stiftung durch den Gesetzgeber. Der Bundestag hatte mehrheitlich entschieden, dass die Erasmus-Stiftung kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekäme.
In dieser Veranstaltung soll eine erste Einschätzung des Urteils vorgenommen werden. Was könnten die Folgen für die Kläger sowie die daraus resultierenden Folgen für die Finanzierung der politischen Stiftungen insgesamt sein? Inwieweit korrigiert das Verfassungsgericht seine bisherigen Entscheidungen und beauftragt den Bundestag mit einer gesetzlichen Regulierung? Werden sogar Hinweise gegeben, wie so ein Stiftungsgesetz aussehen könnte?
Update 22.02.: Das Verfassungsgericht gibt AfD teilweise recht; die Verteilung der Fördergelder und der Ausschluss einer politischen Stiftung von der Förderung – das gehe nicht einfach per Haushaltsbeschluss. Es brauche dafür unbedingt ein eigenes Gesetz, das die Stiftungsförderung regelt.
Eingeladen ist Matthias Jakubowski, Jurist, Co-Autor des Arbeitspapiers der Otto-Brenner-Stiftung „Desiderius-Erasmus-Stiftung. Politische Bildung von Rechtsaußen“.
Zur Teilnahme ist eine Anmeldung per eMail an anmeldung@rls-hamburg.de erforderlich!
Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung Hamburg, siehe auch hamburg.rosalux.de.
Gefördert durch Mittel der Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg.